KATASTERVERMESSUNG
Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der Bildung von neuen Flurstücken.
Ein oder mehrere Teile eines Grundstücks sollen verkauft oder
überschrieben werden. Alte Grenzen des Ursprungsgrundstücks
werden aufgesucht. Neue Grenzen werden vermessen und durch neue Grenzzeichen
vermarkt. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung
(Grenztermin) mit den Alteigentümern und den Erwerbern der neuen
Teilflächen. Dokumentierung in einem Grenzprotokoll. Die zur Eigentumsumschreibung
erforderlichen Unterlagen werden beantragt.
Grenzfeststellung
Bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe von Grundstücken
ist die Herstellung der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen
durch örtliche Vermessung zu empfehlen. Grundlage ist der Nachweis
des Liegenschaftskatasters. Vor Ort werden alte Grenzmarken freigelegt
und ggf. erneuert, bzw. Grenzpunkte mit neuen Grenzmarken kenntlich
gemacht. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung
(Grenztermin) mit den beteiligten Grundstücksnachbarn, Dokumentierung
in einem Grenzprotokoll.
Gebäudeeinmessung
Einmessung des fertiggestellten Gebäudes zur Aktualisierung der
amtlichen Kartenwerke (Flurkarte). Diese Gebäudeeinmessungspflicht
wird von den Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz
gefordert. Häufig verlangen Kreditinstitute vor Auszahlung von
Darlehen eine Bescheinigung, dass das fertiggestellte Gebäude
innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist (Grenzbescheinigung).
Diese Bescheinigung erhalten Sie durch den ÖbVI auf der Grundlage
der Gebäudeeinmessung.
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KATASTERVERMESSUNG
TECHNISCHE
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PLANUNGSUNTERLAGEN
BETREUUNG
VON BEBAUUNGSPLÄNEN
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