KATASTERVERMESSUNG

Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung dient der Bildung von neuen Flurstücken. Ein oder mehrere Teile eines Grundstücks sollen verkauft oder überschrieben werden. Alte Grenzen des Ursprungsgrundstücks werden aufgesucht. Neue Grenzen werden vermessen und durch neue Grenzzeichen vermarkt. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den Alteigentümern und den Erwerbern der neuen Teilflächen. Dokumentierung in einem Grenzprotokoll. Die zur Eigentumsumschreibung erforderlichen Unterlagen werden beantragt.


Grenzfeststellung
Bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe von Grundstücken ist die Herstellung der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen durch örtliche Vermessung zu empfehlen. Grundlage ist der Nachweis des Liegenschaftskatasters. Vor Ort werden alte Grenzmarken freigelegt und ggf. erneuert, bzw. Grenzpunkte mit neuen Grenzmarken kenntlich gemacht. Abschließend Durchführung einer Grenzverhandlung (Grenztermin) mit den beteiligten Grundstücksnachbarn, Dokumentierung in einem Grenzprotokoll.


Gebäudeeinmessung
Einmessung des fertiggestellten Gebäudes zur Aktualisierung der amtlichen Kartenwerke (Flurkarte). Diese Gebäudeeinmessungspflicht wird von den Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz gefordert. Häufig verlangen Kreditinstitute vor Auszahlung von Darlehen eine Bescheinigung, dass das fertiggestellte Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist (Grenzbescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie durch den ÖbVI auf der Grundlage der Gebäudeeinmessung.

 






KATASTERVERMESSUNG

 TECHNISCHE VERMESSUNG

 PLANUNGSUNTERLAGEN

 BETREUUNG VON BEBAUUNGSPLÄNEN